Helmkennzeichnung

Rote Streifen / Umrandungen
Grundsätzlich wird die Helmkennzeichnung in der Feuerwehrverordnung (FwVO) geregelt. Hier wird zwischen der fachlichen Qualifikation und der Funktion innerhalb der Feuerwehr unterschieden. Dieses ist jedoch aus der Helmkennzeichnung selbst nicht ersichtlich. Bei beiden Varianten werden rote selbstklebende Streifen (70mm x 10mm) verwendet.

Fachliche Qualifikation:
Gruppenführerin oder Gruppenführer
Ein Streifen auf beiden Helmseiten über dem umlaufenden Reflexstreifen

Zugführerin oder Zugführer
Zwei Streifen auf beiden Helmseiten, je ein Streifen unter und über dem umlaufenden Reflexstreifen

Funktion:
Ortsbrandmeisterin oder Ortsbrandmeister
Zwei Streifen auf beiden Helmseiten, je ein Streifen unter und über dem umlaufenden Reflexstreifen

Gemeindebrandmeisterin oder Gemeindebrandmeister, Bereitschaftsführerin oder Bereitschaftsführer
Ein Ring über dem umlaufenden Reflexstreifen

Abschnittsleiterin oder Abschnittsleiter, Kreisbrandmeisterin oder Kreisbrandmeister, Regierungsbrandmeisterin oder Regierungsbrandmeister
Zwei Ringe, je ein Ring unter und über dem umlaufenden Reflexstreifen.

Weitere Helmkennzeichnungen wie z.B. ein A (Atemschutzgeräteträger) sind in der Feuerwehrverordnung nicht vorgesehen und werden bei uns auch nicht verwendet. Zudem müssen alle angebrachten Aufkleber oder Anbauten von dem jeweiligen Helmhersteller freigegeben sein. Bei Missachtung erlischt ggf. die Betriebserlaubnis und damit jeglicher Anspruch auf Gewährleistung.